Verhaltenskodex für Zulieferer
monday.com Ltd. („monday.com“) strebt danach, die höchsten Standard geschäftlicher und professioneller Integrität zu erfüllen und versucht, jeden Eindruck von unangemessenem Verhalten zu vermeiden. Wir erwarten von unseren Verkäufern, Zulieferern, Vertriebspartner, Partnern, Geschäftspartnern und externen Partnern („Zulieferer„), dass diese diesen Verhaltensstandards entsprechen, ihre professionelle Integrität wahren und diese Werte auch innerhalb ihres Unternehmens kommunizieren.
Dieser Verhaltenskodex für Zulieferer („Kodex”) erläutert monday.coms Erwartungen an seine Zulieferer, inwiefern diese den höchsten ethischen Standards sowie allen geltenden Gesetzen und Richtlinien entsprechen müssen. Diese Erwartungen sollten sich als Ergänzung der internen Unternehmensrichtlinien jedes Zulieferer und der Klauseln jeglicher Verträge verstehen, die ein Zulieferer mit monday.com vereinbart hat. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann zu einer Kündigung der Geschäftsbeziehung führen.
monday.com ermutigt Zulieferer, sich bei Fragen oder Bedenken zu diesem Kodex an ihren monday.com-Ansprechpartner zu wenden.
I. EINHALTUNG DER GELTENDEN GESETZE, RICHTLINIEN UND KLAUSELN
A. monday.com erwartet, dass seine Zulieferer sowohl wörtlich als auch im übertragenen Sinne allen Gesetzen, Richtlinien und Klauseln entsprechen, welche für das Unternehmen des Zulieferers gelten, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Verpflichtungen des Zulieferers gegenüber monday.com.
II. KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG UND BETRIEBSAUSGABEN
A. monday.com untersagt Schmier- oder Bestechungsgelder sowie jegliche anderen unzulässigen, unangemessenen Zahlungen und deren direktes oder indirektes Anbieten, Verteilen, Zulassen, Bitten um solche Zahlungen oder ein Annehmen entsprechender Zahlungen auf jegliche Weise, die sich auf monday.com bezieht, unabhängig davon, ob sich solche Zahlungen auf Beamte (einschließlich Regierungsbeamte oder Mitarbeiter von Regierungen oder staatlicher Institutionen) oder Privatpersonen beziehen.
B. monday.com untersagt Bestechung zum Zweck der Beeinflussung eines Beamten bzw. um sich eine geschäftliche Beziehung mit einer Partei oder einen unfairen geschäftlichen Vorteil zu sichern.
C. monday.com untersagt seinen Zulieferern zudem die Leistung von Schmiergeldzahlungen oder kleinen, inoffiziellen Zahlungen an Beamte, um Routineaufgaben zu beschleunigen oder Regierungsentscheidungen zu beeinflussen (auch dann, wenn dies nach örtlichem Recht zulässig ist.
D. Jegliche Betriebsausgaben, welche Zulieferer in Bezug auf monday.coms Geschäftstätigkeiten entstehen – einschließlich Geschenke (ob in Form von Geld oder anderen geldwerten Gegenständen), Bewirtung, Unterhaltung, Veranstaltungen, Reisen oder Unterkünfte – müssen allen Verträgen mit monday.com entsprechen, einen legitimen geschäftlichen Zweck habe, angemessen in Bezug auf Wert und Häufigkeit sein, den örtlichen Gesetzen entsprechen sowie genau protokolliert werden. monday.com untersagt Geldgeschenke.
III. EXPORT, ZOLL, GEWERBEAUFSICHT UND GELDWÄSCHEVERBOT
A. monday.com erwartet, dass seine Zulieferer allen geltenden Gesetzen und Klauseln in Bezug auf Export, Zoll und Gewerbeaufsicht entsprechen , einschließlich jeglicher Wirtschaft- und Handelssanktionen, Anti-Boykottgesetze sowie aller damit verbunden Zulassungsvorschriften.
B. monday.com erwartet zudem, dass seine Zulieferer allen geltenden Gesetzen und Klauseln gegen Geldwäsche entsprechen.
IV. INTERESSENKONFLIKTE UND GESCHÄFTLICHE GELEGENHEITEN
A. Zulieferer sind dazu verpflichtet, bestehende oder potenzielle finanzielle Interessenkonflikte in Verbindung mit monday.com zu vermeiden, d. h. Situationen, in denen die persönlichen Interessen des Zulieferers (einschließlich der Interessen des Zulieferers selbst oder die Interessen seiner Arbeitnehmer, leitenden Angestellten oder Direktoren) die Interessen von monday.com beeinträchtigen oder beeinträchtigen zu scheinen.
B. Folgendes ist Zulieferern direkt als auch indirekt untersagt: (a) Das Wahrnehmen persönlicher geschäftlicher Chancen, die diesem durch Eigentum, Informationen oder Positionen von monday.com bzw. deren Nutzung entstehen (b) Die Nutzung von Eigentum, Informationen oder Positionen von monday.com, um einen persönlichen Vorteil zu erlangen ODER (c) Ein Wettbewerb mit monday.com um geschäftliche Gelegenheiten
C. Jegliche bestehenden oder potenziellen Interessenkonflikte sind monday.com unverzüglich zu melden.
V. INSIDERHANDEL
A. Zulieferern ist der Handel mit oder eine Beratung in Bezug auf Wertpapier von monday.com untersagt, solange diese im Besitz „wesentlicher, nicht öffentlicher Informationen“ über monday.com sind. Informationen gelten als wesentlich, wenn anzunehmen ist, dass diese Informationen die Entscheidung von Investoren hinsichtlich eines Kaufs oder Nichtkaufs, Verkaufs oder der Beibehaltung entsprechender Wertpapier beeinflussen können.
B. monday.com untersagt Zulieferern ebenfalls, Dritten (z. B. Familie oder Freunden) „Tipps“ in Bezug auf wesentliche, nicht öffentliche Informationen über monday.com zu geben.
VI. KARTELLRECHT, WETTBEWERB UND FAIRER UMGANG
A. monday.com erwartet, dass seine Zulieferer den geltenden Gesetzen des Kartellrechts sowie dem geltenden Wettbewerbsrecht entsprechen, die dazu dienen, einen fairen und offenen Wettbewerb zu fördern, insbesondere in Bezug auf monday.com.
B. Zulieferern ist untersagt, direkt oder indirekt offizielle oder inoffizielle Vereinbarungen mit Konkurrenten einzugehen, welche Preise festlegen oder kontrollieren, Märkte aufteilen oder zuordnen, die Produktion oder den Verkauf von Produkten regulieren, bestimmte Zulieferer oder Kunden boykottieren, Konkurrenz ausschließen oder den Handel anderweitig unangemessen einzuschränken.
C. Zulieferer sind dazu verpflichtet, fair mit ihren Kunden, Dienstleistern, Zulieferern, Konkurrenten und Arbeitnehmern umzugehen.
D. Zulieferer sind nicht dazu berechtigt, sich durch Manipulation, Verheimlichung oder Missbrauch vorteilhafter Informationen, eine falsche Darstellung wesentlicher Tatsachen oder unfaire Geschäftspraktiken einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen.
VII. VERWALTUNG VON UNTERLAGEN UND AUFZEICHNUNG GESCHÄFTLICHER TRANSAKTIONEN
A. Von Zulieferern wird erwartet, dass all ihre Buchhaltungskonten, Aufzeichnungen und Konten, welche sich auf ihre Beziehung mit monday.com beziehen, die Transaktionen und Ereignisse wahrheitsgemäß darstellen.
B. Es ist Zulieferern untersagt, Dokumente, Transaktionen oder Buchhaltungsunterlagen in Bezug auf monday.com zu verfälschen.
VIII. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
A. Wir erwarten, dass unsere Zulieferer die vertraulichen Informationen von monday.com schützen und absichern, ebenso die vertraulichen Informationen der Kunden, Zulieferer, Anteilseigner, Arbeitnehmer von monday.com oder von Dritten. Als „vertrauliche Informationen“ gelten generell alle nicht öffentlich verfügbaren Informationen über monday.com oder andere Unternehmen, deren Offenlegung für das entsprechende Unternehmen schädlich wäre (oder nützlich für dessen Mitbewerber).
B. monday.com untersagt den Missbrauch geschützter Informationen und von Geschäftsgeheimnissen, welche ohne die Zustimmung des Eigentümers beschafft wurden sowie die Nutzung solcher Informationen zum persönlichen Vorteil.
IX. DATENSICHERHEIT
A. Zulieferer sind dazu verpflichtet, allen geltenden Gesetzen und Klauseln in Bezug auf den Schutz personenbezogener oder anderer sensibler bzw. geschützter Informationen zu entsprechen und monday.com dabei zu unterstützen, seine eigenen entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen.
X. MENSCHENRECHTE, ARBEITNEHMERBEZIEHUNGEN UND ANTI-DISKRIMINIERUNGSKLAUSELN
A. Wir erwarten, dass unsere Zulieferer alle geltenden Menschenrechte in Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeit durch Arbeitsverpflichtungen oder unfreiwillige Arbeit einhalten.
B. monday.com erwartet, dass seine Zulieferer sich professionell, höflich und respektvoll gegenüber anderen verhalten. Wir tolerieren keine Form der Belästigung durch unserer Zulieferer, einschließlich verbaler, körperlicher oder sexueller Belästigung.
C. monday.com setzt sich für Gleichberechtigung in Bezug auf Beschäftigung, Entwicklung und Weiterentwicklung für alle qualifizierten Personen ein. Wir arbeiten, dass unsere Zulieferer den gleichen Einsatz beweisen. monday.com toleriert keinerlei unrechtmäßige Diskriminierung durch seine Zulieferer.
XI. UMWELT, SICHERHEIT UND GESUNDHEIT
A. monday.com erwartet, dass seine Zulieferer sich auf eine Weise verhalten, welche die Gesundheit und Sicherheit von Mensch und Umwelt gewährleistet, insbesondere in Bezug auf ihre Arbeit mit monday.com.
B. monday.com erwartet von seinen Zulieferern, dass diese sowohl wörtlich als auch im übertragenen Sinne den geltenden Gesetzen und Richtlinien in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt entsprechen.
XII. VERWENDUNG UND SCHUTZ DES GESCHÄFTSVERMÖGENS VON monday.com
A. Sollten Zulieferer Zugang zum Geschäftsvermögen von monday.com erhalten (einschließlich Technologie, Software, urheberrechtlich geschützter Informationen oder anderer physischer Vermögenswerte), wird von Zulieferern erwartet, dass sie diese Vermögenswerte schützen und ihre effektive Nutzung zu angemessenen Geschäftszwecken gewährleisten.
monday.coms Unternehmenskodex für Ethik und Verhalten (Corporate Code of Ethics and Conduct), welcher unsere Richtlinien genauer erläutert, ist verfügbar unter https://ir.monday.com/corporate-governance/documents-and-charters.